Rechtsprechung
   SG Hamburg, 20.07.2015 - S 35 AS 2224/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,65891
SG Hamburg, 20.07.2015 - S 35 AS 2224/13 (https://dejure.org/2015,65891)
SG Hamburg, Entscheidung vom 20.07.2015 - S 35 AS 2224/13 (https://dejure.org/2015,65891)
SG Hamburg, Entscheidung vom 20. Juli 2015 - S 35 AS 2224/13 (https://dejure.org/2015,65891)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2015,65891) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BSG, 17.06.2010 - B 14 AS 46/09 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - Darlehen von

    Auszug aus SG Hamburg, 20.07.2015 - S 35 AS 2224/13
    Ob vor diesem Hintergrund von einer Ernsthaftigkeit der schriftlich fixierten Darlehensvereinbarung noch ausgegangen werden kann (vgl. zu den Anforderungen an den Nachweis einer Darlehensabrede zwischen Verwandten BSG, Urteil vom 17. Juni 2010 - B 14 AS 46/09 R -), konnte dabei aufgrund der völlig ungeklärten Einnahmesituation des Klägers jedoch dahinstehen.

    Um der Gefahr eines Missbrauchs von Steuermitteln entgegenzuwirken, ist es allerdings nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (Urteil vom 17. Juni 2010 - B 14 AS 46/09 R -) geboten, an den Nachweis des Abschlusses und der Ernsthaftigkeit eines Darlehensvertrages unter Verwandten strenge Anforderungen zu stellen, um eine derartige Abrede von einer Schenkung oder einer freiwilligen Unterhaltsgewährung abzugrenzen.

  • BSG, 03.03.2009 - B 4 AS 37/08 R

    Arbeitslosengeld II - angemessene Unterkunftskosten - Mietvertrag -

    Auszug aus SG Hamburg, 20.07.2015 - S 35 AS 2224/13
    Voraussetzung ist dabei, dass der Leistungsberechtigte einer wirksamen und ernsthaften Mietzinsforderung ausgesetzt ist (vgl. z.B. BSG, Urteil vom 3. März 2009 - B 4 AS 37/08 R).
  • BSG, 07.05.2009 - B 14 AS 31/07 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - mündlicher Untermietvertrag unter

    Auszug aus SG Hamburg, 20.07.2015 - S 35 AS 2224/13
    Zu berücksichtigen ist dabei unter anderem, ob der Mietvertrag tatsächlich vollzogen wird (BSG, Urteil vom 07. Mai 2009 - B 14 AS 31/07 R -).
  • BSG, 20.08.2009 - B 14 AS 34/08 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunftskosten - Leibrentenzahlung - keine konkrete

    Auszug aus SG Hamburg, 20.07.2015 - S 35 AS 2224/13
    Entstehen aber tatsächlich keine Aufwendungen, weil der Leistungsberechtigte keiner konkreten Rechtspflicht ausgesetzt ist, so hat er auch keinen Anspruch auf die Übernahme von Kosten der Unterkunft (BSG, Urteil vom 20. August 2009, B 14 AS 34/08 R).
  • LSG Baden-Württemberg, 21.11.2012 - L 2 AS 5209/11

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Mietvertrag zwischen Verwandten

    Auszug aus SG Hamburg, 20.07.2015 - S 35 AS 2224/13
    Wird aber entgegen der vorgelegten vertraglichen Vereinbarung die Miete nicht oder nur teilweise gezahlt, ohne dass dies zu mietrechtlichen Konsequenzen führt, so spricht dies gegen eine ernsthafte rechtliche Verpflichtung (vgl. z.B. LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 30.07.2013 - L 2 AS 1021/12; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 21.11.2012 - L 2 AS 5209/11).
  • BSG, 16.06.1999 - B 9 V 4/99 R

    Vorbehaltsbescheid - Anpassungsbescheide - endgültiger Bescheid - Rückforderung -

    Auszug aus SG Hamburg, 20.07.2015 - S 35 AS 2224/13
    Zwar hätte es insoweit einer gesonderten Anhörung des Klägers nach Maßgabe des § 24 Zehnten Buches Sozialgesetzbuch (SGB X), da weil der Erstattungsentscheidung in die bisherige Rechtsposition des Klägers eingegriffen wird (vgl. BSG Urt. v. 16.9.1999 - B 9 V 4/99 R, SozR 3-3900 § 22 Nr. 1).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 30.07.2013 - L 2 AS 1021/12
    Auszug aus SG Hamburg, 20.07.2015 - S 35 AS 2224/13
    Wird aber entgegen der vorgelegten vertraglichen Vereinbarung die Miete nicht oder nur teilweise gezahlt, ohne dass dies zu mietrechtlichen Konsequenzen führt, so spricht dies gegen eine ernsthafte rechtliche Verpflichtung (vgl. z.B. LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 30.07.2013 - L 2 AS 1021/12; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 21.11.2012 - L 2 AS 5209/11).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht